Versetzung an Schwerpunktschulen
Pressemitteilung vom 2. Februar 2015
Schwerpunktschulen in Rheinland-Pfalz sind Regelschulen, die durch die oberste Schulbehörde mit dem Angebot des inklusiven Unterrichts beauftragt wurden. An diesen Schulen arbeiten neben den Lehrkräften der jeweiligen Schulart auch pädagogische Fachkräfte und Förderschullehrer.
Bisher waren Förderschullehrer nur an die Schwerpunktschule abgeordnet, d.h. sie gehörten formal weiterhin zu einer Förderschule, die als sogenannte Stammschule fungierte. Der Verband Sonderpädagogik, als Fach- und Berufsverband für die sonderpädagogische Förderung in Rheinland-Pfalz zuständig, machte sich bereits in der Vergangenheit dafür stark, dass Förderschullehrkräften die Möglichkeit gegeben werden müsse, sich an die Schwerpunktschule, an der sie eingesetzt sind, versetzen zu lassen. Diesem Wunsch ist die Landesregierung nun nachgekommen: Zum neuen Schuljahr können die abgeordneten Kolleginnen und Kollegen, freiwillig und im Einvernehmen mit beiden Schulen, an ihre Schwerpunktschule versetzt werden.
Dies begrüßt der Verband Sonderpädagogik ausdrücklich. „Nun ist es möglich, dass die Kolleginnen und Kollegen, die sich an ihrer Schwerpunktschule mit großem Engagement einbringen, auch offiziell ein integraler Bestandteil ihres Kollegiums werden. Besonders würden wir uns freuen, wenn mit diesem Schritt auch der Weg für eine Bewerbung auf Funktionsstellen an der Schwerpunktschule freigemacht wird“, so David Scheer, Landesvorsitzender des Verbands.
Allerdings sieht der Vorsitzende des Landesverbands noch Klärungsbedarf hinsichtlich der laufbahnrechtlichen Konsequenzen der Versetzung an eine Schwerpunktschule.